Das Konsulat von Großbritannien und Nordirland in Hamburg

Großbritannien und Nordirland Konsulat in HamburgDas Konsulat von Großbritannien in Hamburg ist eine Diplomatische Auslandsvertretung in Deutschland und stellt umfangreiche Dienstleistungen für Staatsbürger von Großbritannien bereit. Die diplomatische Vertretung in Hamburg ist verantwortlich für die Ausstellung und Erneuerung von Pässen, Visumanträgen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung und anderen offiziellen Dokumenten.



Adresse und Kontakt des Honorarkonsulat von Großbritannien und Nordirland

  • Adresse: Honorarkonsul des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Alsterufer 36, 20354 Hamburg
  • Telefon: +49 40 30 08 26 90
  • Fax: +49 40 30 08 20 01
  • E-Mail: https://www.gov.uk/contact-consular-services-germany
  • Konsul: Herr Nicholas Teller
  • Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.30 – 12.30 und 14.30 – 16.30 Uhr

Termine mit dem Konsulat in Hamburg

Die meisten Konsulate in Hamburg verlangen vor einem Besuch einen Termin. In den meisten Fällen können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen haben, bevor Sie das Konsulat in Hamburg besuchen.

  • Bitte beachten Sie, dass einige Konsulate oder Botschaften eine Reiseversicherung als Voraussetzung für die Bearbeitung eines Visumantrags benötigen.
  • Hotels in der Nähe des Konsulats in Hamburg am Main finden Sie hier.

Aufgaben des Konsulat von Großbritannien in Hamburg

Im Gegensatz zu den Botschaften, die für ein oder mehrere Länder zuständig sind, haben Generalkonsulate und Konsulate einen regional begrenzten Bezirk. Sie stehen Bürgern in Notsituationen mit Rat und Tat sowie mit Informationen verschiedener Art zur Seite. Die Konsularbeamten nehmen auch Aufgaben der deutschen Gerichte, Notare und Behörden vor Ort wahr.

  • Verlängerungen und Ausstellung von Pässen und anderen amtlichen Dokumenten
  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Ausstellung von Visa-Anträge
  • Mitwirkung bei Nachlassangelegenheiten
  • Betreuung und Hilfe eigener Landsleute im Gefängnis und Überwachung der Gerichtsverfahren
  • Informiert eigene Staatsbürger über die Aufenthalts – Einreise und Arbeitsbedingungen
  • Beglaubigungen, Legalisierung von ausländischen und Beglaubigung von inländischen öffentlichen Dokumenten

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